In Bad Fredeburg soll ein neues Gewerbegebiet „Am Donscheid“ entstehen.
Dieses wurde im öffentlichen Teil der beiden Bezirksausschusssitzungen
am 09.06. und 24.08.2021 vorgestellt.

Am Do. 02. September hat der Rat der Stadt Schmallenberg nun mit den
mehrheitlichen Stimmen das Planfeststellungsverfahren beschlossen und
die Flächennutzungsplanänderung verabschiedet.
Dieses wird der Bezirksregierung bekannt gegeben.

Die Stadt fängt jetzt mit der weiteren Planung an.
In den nächsten Schritten werden die Landschaftsplanung, der Artenschutz,
die Wasserversorgung usw. genauer untersucht.
Hierfür werden z.B. die Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde,
der Landwirtschaftskammer, des Landschaftsverbandes, der Versorger etc. eingeholt.

Dann wird das Planungsvorhaben mit den Stellungnahmen wieder zur Beratung
in die Ausschüsse gehen wo über die Abwägungs- und Beschlussvorschläge
beraten und erneut abgestimmt wird.

Ab Oktober werden die Pläne für 4 Wochen öffentlich im Rathaus ausgelegt,
wo sie eingesehen werden können.
Während dieser Zeit und 2 Wochen danach kann jeder Bürger vorbeikommen
und Vorschläge einreichen oder einen Termin vereinbaren, um Bedenken zu äußern.

Sollten Einwände bzw. Stellungnahmen vorliegen, werden diese in einem
gesonderten Erörterungstermin diskutiert und besprochen.
In dem Erörterungstermin sollen Informationen ausgetauscht und so weit
wie möglich gemeinsame Lösungen für entgegenstehende Interessen erarbeitet
werden. Zudem ist Ziel und Zweck eines Anhörungsverfahrens, alle für und
gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen
umfassenden Überblick über widerstreitende Interessen zu erhalten.
Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss.

Hiernach steht der Planfeststellungsbeschluss an, also die Entscheidung.
Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die
Planfeststellungsbehörde nach den einschlägigen Fachgesetzen unter
Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen
sowie Rechtsprechung über den Antrag für das Vorhaben.
Darin sind auch die Entscheidungen über die Einwendungen und
Stellungnahmen enthalten. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst alle
erforderlichen behördlichen Entscheidungen, die für das geplante Projekt
erforderlich sind (Konzentrationswirkung).

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht
Klage erhoben werden. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Antragsteller im Falle
einer ablehnenden Entscheidung offen. Welches Gericht zuständig ist, wird in der
Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, die Bestandteil des Beschlusses ist.

Am 24. September um 18:00 Uhr findet im großen Saal des Kurhauses in
Bad Fredeburg eine Bürgerversammlung statt, um noch einmal ausführlich
über den Ablauf des Projektes zu informieren.