Rückblick:
Im November 2016 stellt die BFS Fraktion nachdem mehrere Bürger aufgrund der geltenden Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Fredeburg, die eine Dacheindeckung im Ortskern Zone A mit heimischen Natursteinschiefer vorsieht auf die BFS zugekommen sind den Antrag die Gestaltungsatzung zu überarbeiten und anzupassen.
Antrag v. 13.11.2016 an die Stadtverwaltung:
Hiermit beantragt die BFS die Änderung der Gestaltungssatzung für den Historischen Ortskern in Bad Fredeburg wie folgt zu ändern.
Gestaltungsstzung § 6, Abs. 2a Dacheindeckung
Alt: „Die Dächer in der Zone A des Satzungsbereiches sind grundsätzlich mit heimischen Naturschiefer in altdeutscher Deckung einzudecken.“
Neu: „Zur Dacheindeckung ist nur Naturschiefer in der Farbgebung dunkelgrau/anthrazit zulässig.“ wie auch in den Anforderungen für die Zone II § 14, Abs. 2a bereits zu finden.
Erläuterung:
Der Begriff heimischer Schiefer ist laut Wikipedia nicht klar definiert. Für eine Dacheindeckung mit Sauerländer Schiefer in Schuppenschablonendeckung wird derzeit pro qm einzudeckender Dachfläche ein Betrag von ca. 130,- € fällig.
Für die Dacheindeckung mit z.B. spanischen Naturschiefer ist derzeit hingegen nur ein Betrag von ca. 70,- € pro qm aufzuwenden.
Für eine Dacheindeckung oder -sanierung wird hier für den Eigentümer schnell eine Mehrbelastung von mehreren tausend Euro fällig. Die Qualität und die Optik der o.g. verschiedenen Schiefersorten stehen hier nicht in Relation zu den Mehrkosten. Da bereits mehrere Dächer in der Zone Ia mit spanischen Naturschiefer eingedeckt wurden (und das auch nicht nur vor 2008) und unter den Gesichtspunkten der Wettbewerbsgleichheit in der EU halten wir eine Überarbeitung und Änderung der Satzung für zwingend erforderlich. Auch weisen wir darauf hin, dass selbst in der Kernstadt die Dacheindeckung mit Naturschiefer nicht so geregelt ist wie in Bad Fredeburg. Wir verweisen hier auf das Gleichheitsprinzip.
Der Antrag wurde laut Vorlage zur weiteren Beratung in den Bezirksausschuss Bad Fredeburg und in die Fraktionen verwiesen.
Nach mehreren Sitzungen des Gestaltungsbeirates Bad Fredeburg, des Technischen Ausschusses und des Bezirksausschusses Bad Fredeburg wurde dem Antrag im Juni 2016 stattgegeben und die Gestaltungssatzung geändert.